Fragen und Antworten

1. Wie und wann wird der Stadtrat gewählt?
Am 5. März wählen alle Schülerinnen und Schüler den Stadtrat und stimmen für einen Bürgermeisterkandidaten.

2. Wie wird der Bürgermeister gewählt?
Jede Schülerin und jeder Schüler ab Klasse 7 kann sich als Kandidat aufstellen lassen.
Das Bewerbungsformular gibt es hier.
Der Stadtrat wählt auch den Bürgermeisterkandidaten. Die Prozentpunkte der Schülerschaft und die der Stadträte werden addiert und somit der Bürgermeister gewählt.

3. Wie gründe ich einen Betrieb?
Betriebsgründungen sind bis zum 20. März möglich. Formulare dazu gibt es am Infobrett oder hier.

4. Wie lange muss ich in der Schule bleiben?
Während folgender Öffnungszeiten besteht Anwesenheitspflicht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10:
Montag und Dienstag: 1. bis 6. Stunde
Mittwoch bis Freitag: 1. bis  9. Stunde, am Donnerstag freiwillig bis 21 Uhr.
Samstag: Schulfest/ Stadtfest: 11 – 17 Uhr
Die Regelung für Grundschüler Montag – Freitag wird nachgereicht.

5. Muss gearbeitet werden?
Jeder Bürger muss an kurzen Tagen zwei Stunden und an langen Tagen vier Stunden arbeiten.

6. Warum muss jeder Teilnehmer 10 Euro Eigenanteil bezahlen?
Mit diesem Geld werden die Lebensmittel für diese Woche bezahlt.
Jeder Bürger bekommt die Hälfte des Eigenanteils zu Beginn der Woche in Boggets ausgezahlt. Weiteres Geld wird mit der Arbeit verdient. Damit kann in der Stadt gegessen und getrunken und „gelebt“ werden.

7. Kann ich am Ende der Woche die Spielwährung „Boggets“ in Euro umtauschen?
Nein. Ein Rücktausch ist zu keiner Zeit möglich!

8. Wie hoch werden die Steuern und Mieten sein?
Der Stadtrat ist für eine handlungsfähige Stadtverwaltung und eine stabile Währung verantwortlich. Aus diesem Grund wird er täglich die Steuern festlegen. Am ersten Tag werden sie 30% betragen.

9. Wie wird man Polizist?
Bewerbungsformulare gibt es demnächst hier. Wer angenommen wird, muss eine Ausbildung absolvieren.

10. Wofür muss Zoll bezahlt werden?
Essen und Getränke gibt es in der Stadt zu kaufen. Auf mitgebrachtes Essen wird eine Einfuhrsteuer erhoben:  2B für Getränke, 4B für Essen.